Die Renaissance des Rohrstocks?
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Weltweit ist ein Verlangen Vieler nach Beibehaltung oder Wiedereinführung und nach Ausweitung der körperlichen Züchtigung mit Rohrstock und Rute feststellbar
- Eine kleine Beschreibung -
Inhaltsverzeichnis:
1) Einleitung und Zusammenfassung
2) Stellungnahme, Formulierungshilfen, BGB-E
3) Erziehungsfibel zum herunterladen PDF
4) Nachwort
5) Hyperlinks zum Thema
1) Einleitung und Zusammenfassung
Am Thema Erziehung scheiden sich seit Alters her die Geister. Befürworten die einen eine eher strengere oder auch eine ziemlich strenge Kindererziehung, viele davon auch mit Anwendung der körperlichen Züchtigung ("Tracht mit dem Rohrstock"), befürworten die anderen eine weniger strenge Erziehung, mit minimalen oder gar keinen Erziehungsstrafen. Erzieherische körperliche Züchtigung ist sukzessive in mehreren Staaten (z.B. in Deutschland) abgeschafft bzw. verboten worden. Aber sehr viele Bürger befürworten die körperliche Züchtigung bekanntlich. Genannt wird von vielen Eltern und Erziehern, daß Jugendliche und Kinder eine "Tracht auf den Hosenboden" seit je her als Strafe sehr fürchten und der Rohrstock deshalb eigentlich am wirksamsten sei, und das ein sichtbar bereitliegender Rohrstock die Kids dann von so manchen Kinder- und Jugendsünden abhalten würde, daß eine "Tracht auf das Hinterteil" einfach die kind- und jugendgerechtere Strafe wäre. Genannt wird ebenfalls, daß nach einer "Tracht" die Sache auch erledigt sei im Gegensatz zu langwierigen Strafen wie Taschengeldentzug, Hausarrest, Fernsehverbot, langes schmollen oder gar Liebesentzug.
Neben Staaten die das Schulrecht oder Elternrecht auf körperliche Züchtigung eingeschränkt oder ganz abgeschafft haben, gibt es auch mehrere, in denen öffentlich diskutiert wird diese traditionelle Erziehungsstrafe noch mehr auszuweiten. Es gibt es auch Staaten in denen öffentlich diskutiert wird, die bereits abgeschaffte Erziehungsstrafe mit Riemen und Rohrstock erneut wieder einzuführen.
In 90 % aller Staaten ist die körperliche Züchtigung des Nachwuchses erlaubt, im Elternhaus auf jeden Fall, und zu einem großen Teil auch in der Schule und in Jugendheimen. Die "Tracht auf den Blanken", der Einsatz der Rute, des Lederriemen oder des berühmten Rohrstock in der Kindererziehung ist in 90 % aller Länder der Erde nicht verpönt sondern ganz normaler Bestandteil.
Viele Bücher sind seit den letzten hundert Jahren zum Thema Erziehung geschrieben worden, und noch weit mehr kurze Leitfäden für Eltern. In manchen Büchern wurde die körperliche Züchtigung und die erzieherischen Anlässe für die Strafe ausführlich beschrieben; in anderen Büchern wurde die Strafmöglichkeit der Züchtigung lediglich erwähnt; und in noch anderen Büchern wurde das Thema übergangen, besser gesagt umgangen, so getan als wenn es körperliche Züchtigung gar nicht gäbe. Es kamen später vermehrt Erziehungsbücher heraus, die die körperliche Züchtigung ablehnen, aber auch jede Menge solche die das Thema einfach übergehen.
Die Leser müssen sich ganz unabhängig selbst ein Bild machen wie sie die Züchtigungsfrage sehen.
Hier werden mittels zweier Zitate aus unterschiedlichen und z.T. unbekannten Quellen Empfehlungen/ Veröffentlichungen einiger Züchtigungsbefürworter vorgestellt, die sich von anderen Veröffentlichungen deutlich abheben weil sie äußerst differenziert sind, ja sogar die meistens unter den Tisch gekehrten erotisch-sexuellen Implikationen (Züchtigungserotik) ausführlich miterörtern.
Es findet sich dabei zum einen eine fundierte Erläuterung mit Formulierungshilfen (Textbausteine), Entwürfe für eine Gesetzesnovellierung zur Wiedereinführung des Züchtigunsgrechts (BGB-E), und eine aus der Schweiz stammende Erziehungsfibel die die körperliche Züchtigung befürwortet und eine züchtigungsgestützte Kindererziehung genau beschreibt.
Es versteht sich von selbst, daß den Rezipienten dringend geraten ist, sich an die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Kindererziehung, an ein bestehendes gesetzliches Züchtigungsverbot, zu halten, schon um sich nicht unnötig strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen.
2) Stellungnahmen, Formulierungshilfen, BGB-E
Hier findet sich die o.g. Erläuterung von Züchtigungsbefürwortern an Interessierte, wie man eine Befürwortung der körperliche Züchtigung gesetzeskonform artikulieren kann, zusammen mit Formulierungshilfen als Erläuterungsbausteine/ Textbausteine. Hier im Original wiedergegeben (im Original zitiert):
Zitat Anfang:
"Stellungnahme, Formulierungshilfen/ Textbausteine, BGB-E
Dem Thema Befürwortung der körperlichen Züchtigung in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Elternhaus, ggf. in Heimen/ Einrichtungen/ Schulen, kann man sich durchaus auf gesetzeskonforme Weise nähern. Man kann diese Meinung bzw. Forderung, auch Meinungen zu Details zur Durchführung von körperlichen Züchtigungen, durchaus gesetzeskonform artikulieren.
Es gibt auch von privat erstellte Vorschläge für eine Gesetzesnovellierung in Deutschland (auch Österreich, Schweiz) für ein neu gefaßtes Erziehungs- und Züchtigungsrecht (E=Entwurf):
§ ... BGB-E (Langfassung)
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erziehungsübliche Strafen zu verhängen und auszuführen. Körperliche Züchtigungen müssen in der Form einer besonnenen erzieherischen Strafe durchgeführt werden, wobei in erster Linie Strafen auf das Gesäß mit der Hand oder mit geeigneten Züchtigungsinstrumenten wie Rohrstock, Lederriemen oder Rute u.ä. gemeint sind. Handlungen die über strafübliche Striemen hinaus länger anhaltende Verletzungen verursachen sind unzulässig. Affekthandlungen, sowie schlagen an den Kopf sind ebenfalls unzulässig.
§ ... BGB-E (Kurzfassung)
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erziehungsübliche Strafen zu verhängen und auszuführen. Körperliche Züchtigungen müssen in Form einer besonnenen erzieherischen Strafe durchgeführt werden. Handlungen die über das Strafübliche hinaus länger anhaltende Verletzungen verursachen sind unzulässig. Affekthandlungen, sowie schlagen an den Kopf sind ebenfalls unzulässig.
§ ... BGB-E (Ausführungsbestimmung/Verordnung zum § ... BGB-E)
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erziehungsübliche Strafen zu verhängen und auszuführen. Körperliche Züchtigungen müssen in Form einer besonnenen erzieherischen Strafe durchgeführt werden. Dazu dürfen allgemein übliche bzw. sinnnvolle Züchtigungsinstrumente wie Rohrstock, Rute Lederriemen u.ä. verwendet werden mit denen die Strafe im Allgemeinen auf das Gesäß verabreicht wird. Handlungen die über strafübliche Striemen hinaus länger anhaltende Verletzungen verursachen sind unzulässig. Affekthandlungen sowie schlagen an den Kopf sind ebenfalls unzulässig.
Über Kindererziehung mit körperlicher Züchtigung zu schreiben, auch Meinungen zu Züchtigungsdetails genau zu beschreiben, ist nicht unzulässig. Das ist Meinungsäußerung und ist Bestandteil der garantierten Meinungsfreiheit.
Man muß schreiben, daß die Leser mit dem Text nicht zum züchtigen von Kindern/ Jugendlichen aufgerufen werden sollen, und das den Lesern zum einhalten der Gesetzesvorschrift des Verbots der körperlicher Züchtigung geraten ist. Und man muß schreiben, daß der Text im Konjunktiv gemeint ist ("man müsste", "man sollte", "man müßte wieder einführen", "Wenn die körperliche Züchtigung erlaubt wäre, dann würde ich es so und so machen..", "es wäre besser wenn...", "man könnte", "es wäre richtiger...", "wenn die körperliche Züchtigung erlaubt wäre, sollte man..."). Und man muß schreiben, daß, wenn der Text der Einfachheit halber nicht grammatisch im Konjunktiv geschrieben ist, trotzdem als Konjunktiv gemeint ist. Außerdem sollte man schreiben, daß die Meinungsäußerung/ der Text für ein internationales Publikum gedacht ist, für Leser in Staaten in denen die körperliche Züchtigung ganz verboten ist, wie an Leser in Staaten in denen die körperliche Züchtigung teilweise oder ganz erlaubt ist (letzteres sind 90 % aller Staaten).
Die Wiedereinführung der körperlichen Züchtigung zu fordern, ist kein Rechtsbruch. Ein Gesetz kritisieren darf man. Für die Abschaffung eines Gesetzes eintreten darf man ebenfalls, und das sogar auch vehement, also mit Nachdruck. Man darf nur nicht gegen ein Gesetz verstoßen; und man darf auch nicht Bürger aufrufen, gegen ein Gesetzt zu verstoßen. Das sind die drei Unterschiede.
Entsprechende Vorspanntexte für Zeitschriftenartikel oder für Homepageseiten/ Forenbeiträge könnten je nach Anlaß so aussehen (Verschiedene Vorschläge je nach Anlaß):
Diese Meinungsäußerung/ dieser Text richtet sich an ein internationales Publikum, an Leser in Staaten in denen die körperliche Züchtigung ganz verboten ist, wie an Leser in Staaten in denen die körperliche Züchtigung teilweise oder ganz erlaubt ist (letzteres sind 90 % aller Staaten).
Über Kindererziehung mit körperlicher Züchtigung zu schreiben, auch Meinungen zu Züchtigungsdetails genau zu beschreiben, ist nicht unzulässig. Das ist freie Meinungsäußerung und ist selbstverständlicher Bestandteil der garantierten Meinungsfreiheit.
Die Leser sind ausdrücklich nicht zum züchtigen von Kindern/ Jugendlichen aufgerufen; den Lesern wird dringend zum einhalten der Gesetzesvorschrift des Verbots der körperlicher Züchtigung geraten. Der Text ist als Forderung, im Konjunktiv gemeint ("man müsste", "man sollte", "man müßte wieder einführen", "wenn die körperliche Züchtigung erlaubt wäre, dann würde ich es so und so machen..", "es wäre besser wenn...", "man könnte", "es wäre richtiger...", "wenn die körperliche Züchtigung erlaubt wäre, sollte man..."). Und insoweit der Text der Einfachheit halber nicht grammatisch im Konjunktiv geschrieben ist, ist er aber trotzdem als Konjunktiv gemeint!
Eine Wiedereinführung der körperlichen Züchtigung zu fordern, ist kein Rechtsbruch. Ein Gesetz kritisieren ist statthaft, das darf man. Für die Abschaffung eines Gesetzes eintreten darf man, und das sogar auch vehement, also mit Nachdruck. Man darf nur nicht gegen ein Gesetz verstoßen; und man darf auch nicht Bürger aufrufen, gegen ein Gesetzt zu verstoßen.
Die obige Deklarierung, sowie das obige Ersuchen der Leserschaft zum einhalten von Züchtigungsverbotsgesetzen, gilt nur in Staaten in den körperliche Züchtigung von Kindern/ Jugendlichen in Schulen und/oder Einrichtungen und/ oder im Elternhaus unzulässig ist; sie gelten ganz oder teilweise nicht in Staaten in denen die körperliche Züchtigung von Kindern/ Jugendlichen in Schulen und/oder Einrichtungen und/oder im Elternhaus erlaubt ist.
Für Homepageseiten/ Forenbeiträge bzgl. körperliche Züchtigung:
Ein wichtiger Hinweis rein vorsichtshalber:
Die Absicht dieses Textes/ dieser Internetseite ist nicht, Leute bzgl. Kinderumgang/ Kindererziehung zu strafbaren Handlungen aufzufordern. Die Leser dieses Textes/ dieser Internetseite sind dringend ersucht, diesbezüglich keine Rechstbrüche/ strafbare Handlungen zu begehen. Das sich halten an die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen ist auch im eigenem Interesse, es ist Selbstschutz, um sich wegen dieser Dinge nicht unnötig dem Zugriff staatlicher Strafverfolgung auszusetzen. Es geht hier mit diesem Text/ mit dieser Homepage auch ebenfalls nicht um finanzielle/ kommerzielle Interessen.
Und noch entsprechende Vorschläge für Fans von Züchtigungserotik bzw. für Interessierte die gleich beides zusammen behandeln wollen:
Ein wichtiger Hinweis rein vorsichtshalber:
Es geht hier auf dieser Homepage nur um den Aspekt Züchtigung/ Spanking/ Flag/ "Erziehung". Es geht hier nicht um Kindersex, Kinderporno oder Kinderprostitution, selbiges wird hier nicht gesucht und auch nicht angeboten. Es geht hier auch nicht um klassische Pornographie/ Prostitution im Zusammenhang mit Frauen, und auch nicht um klassische homosexuelle Pornographie/ Prostitution/ Stricher/ Strichertum.
Die Absicht dieses Textes/ dieser Internetseite ist auch nicht, Leute bzgl. Kinderumgang/ Kindererziehung zu strafbaren Handlungen aufzufordern. Den Lesern dieses Textes/ dieser Homepage wird geraten, sich an die die hier behandelten Themenkomplexe betreffenden Gesetze/ gesetzlichen Bestimmungen des Landes in dem sie wohnen zu halten. Die Leser dieses Textes/ dieser Internetseite sind dringend ersucht, diesbezüglich keine Rechstbrüche/ strafbare Handlungen zu begehen. Durch das einhalten dieser diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen schützen sich die Leser vor unnötiger Strafverfolgung. Das ist auch praktisch im eigenem Interesse, es ist Selbstschutz, um sich wegen dieser Dinge nicht unnötig dem Zugriff staatlicher Strafverfolgung auszusetzen. Es geht hier mit diesem Text/ mit dieser Homepage auch ebenfalls nicht um finanzielle/ kommerzielle Interessen.
Ein empfehlenswerter ganz grundsätzlicher Passus:
Das aussprechen einer Abmahung hat nicht ohne meine Einwilligung stattzufinden, d.h., wer sich veranlaßt glaubt eine Abmahnung einzuleiten, muß bitte bei dem Inhaber dieser Homepage unbedingt erst nachfragen ob dieser damit einverstanden ist.
Für (kommerzielle) Spankingforen wenn Foreninhaber Beiträge mit Affinität zu Kinderzüchtigung nicht zulassen:
Das sinnieren und reflektieren zum Thema/ Themenbereich Spanking, Flag, Kindererziehung, Erlebnisse, Ansichten, ist nicht verboten, ist also nicht strafbar. Verboten sind nur Inhalte/ Beiträge die richtig de jure unzulässig sind. Das trotzdem viele Inhaber von Foren Beiträge löschen, liegt zum einen an der diesbezüglichen gesellschaftlichen Hysterie und der damit verbundenen Angst, und liegt zum anderen oft daran, daß sie in der Öffentlichkeit und gegenüber der Justiz "respektabel" erscheinen wollen, als "sauber" gelten wollen. Aus diesen Gründen verbieten sie schreibenden Teilnehmern dann Beiträge die de jure gar nicht verboten sind. Das bezeichnet man als "über's Ziel hinaus schießen". Diese ganzen Spankingsachen, auch solche mit Konnotationen zu "realem Spanking", zu Kindererziehung, d.h., Erlebnisberichte, Fragen dazu, Reflexionen darüber, Meinungen über das für und wider des Rohrstocks, etc., sind de jure eben nicht verboten, auch wenn manche das vielleicht gerne hätten; sie sind aber nicht verboten."
Zitat Ende
3) Die Erziehungsfibel zum herunterladen
Die Wiederentdeckung des Rohrstocks
- Eine kleine Erziehungsfibel -
Hier findet sich die Erziehungsfibel aus der Schweiz, vollständig im Original wiedergegeben (im Original zitiert), zum herunterladen als PDF, entspricht insgesamt ungefähr 9 Papierseiten:
erziehungsfibel.pdf
4) Nachwort
Möge diese Beschreibung des Sachverhaltes mit den ganzen weiteren Argumenten zu dem Pädagogikthema körperliche Züchtigung/ Elternrecht zu einer objektiven Sichtweise und einem fundierten gesellschaftlichen Diskurs beitragen. - Diese Homepage ist übrigens rein privat und unkommerziell, das gilt ebenso für die genannten aus anderweitigen Quellen stammenden Schriftstücke (die Zitate) zum direkt lesen bzw. zum herunterladen. Von den Inhalten der Zitate distanziere ich mich formal.
Es versteht sich von selbst, daß den Rezipienten (den Lesern) dringend geraten ist, sich an die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Kindererziehung, an ein bestehendes gesetzliches Züchtigungsverbot, zu halten; schon aus Selbstschutz um sich nicht unnötig strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen.
Es soll an dieser Stelle ebenfalls darauf hingewiesen werden, daß eines der Argumente von Züchtigungsgegnern auch die Tatsache ist, daß körperliche Züchtigung von Jugendlichen und Kindern bei vielen Erwachsenen und Jugendlichen erotische Gefühle (Libido) auslöst. Das ist zwar nicht bei jedem so, aber vei vielen. Es ist aber auf jeden Fall eine Tatsache. Mit dieser Tatsache muß man leben. Man nennt das Züchtigungserotik, Peitschenerotik oder Rohrstockerotik. Züchtigungserotik ist ein menschlicher Bestandteil seit allen Zeiten, nachweislich seit den Römern und vor allem den Griechen. Und das ist sogar ansich nichts schlimmes, man mag ja sexuell empfinden wie man will. Das bedeutet aber logischerweise, daß in den Ländern wo erzieherische körperliche Züchtigung erlaubt ist, man diese nicht zweckentfremdet zur eigenen Erbauung duchführt! Züchtigungserotik praktizieren auch Erwachsene unter sich, reell oder virtuell per Internet. Wer Züchtigungserotikabenteuer sucht, also Gespräche und Partner dafür sucht, möge sich im Internet bitte anderweitig umsehen, es gibt ja speziell dafür Homepages und Hyperlinklisten usw. (unten mehr).
5) Hyperlinks zum Thema
Homepage, Befürwortung der körperlichen Züchtigung in der Erziehung, Befürwortung der Wiedereinführung des Züchtigungsrechts, Postulate; desweiteren umfangreiche Erläuterungen zur körperlichen Züchtigung in Gegenwart und Vergangenheit aus dem In- und Ausland.:
http://www.netlife.lu/miller.html
http://mywebpage.netscape.com/corpungermany/eltern1.htm
http://members.internettrash.com/rolfbmiller/start.htm
http://mywebpage.netscape.com/corpungermany/hist.htm
Mailingliste/ Forum Befürwortung der körperlichen Züchtigung in der Erziehung, Artikulierung der Forderung nach Wiedereinführung der körperlichen Züchtigung, Postulat:
fuer wiedereinfuehrung koerperliche zuechtigung - http://groups.yahoo.com/group/elterliches_Zuechtigungsrecht/
Diskussionsforum "Erziehung früher und heute". Viel Beiträge über das für und wider von körperliche Züchtigung.:
Forum Erziehung frueher und heute
Chat zum Thema Körperliche Züchtigung in der Erziehung:
Chat um Kinder-Erziehung Strafen koerperliche Zuechtigung - http://erziehungsfragen.mainchat.de
bzw., komfortabler
erziehungsfragen-chat um kinder-zuechtigung im elternhaus
Erlebnisgeschichte eines Rohrstock-Befürworters aus seiner Kinder- und Jugendzeit, Erziehung mit dem Rohrstock und Zeichnungen dazu; die Umgebung, das Leben in der Zeit und die Atmosphäre; sehr ausführlich:
erlebnisse rohrstock-erziehung - http://Lausbub.here.de
Ein Bild (Foto): Die "klassische" Strafe im Elternhaus mit dem Rohrstock, ein großer Junge der den Rohrstock bekommt, über Sessellehne gebeugt mit gestriemten Po:
klassische strafe im elternhaus mit dem rohrstock
Ein kleines Bild (Foto): Eine Tracht mit der Rute auf den Po:
klassisch rute auf den po - http://www.strenge-erziehung.de/pics/Birch05.jpg
Ein Bild (Foto): 2 gezüchtigte große Töchter mit Striemen auf dem Hinterteil:
zwei toechter mit striemen auf dem po - http://www.fetischseiten.de/Spankxx/Images/Bild4.jpg
Wer jedoch Züchtigungserotikabenteuer sucht, also Gespräche und Partner speziell dafür, kann indes im Internet anderweitig fündig werden, es gibt ja auch dafür Homepages/ Hyperlinklisten/ Kontaktforen usw., z.B.:
rohrstockhiebe spanking mailingliste
oder
rohrstockhiebe spanking reitgerte versohlen chat - http://rohrstockhiebe.mainchat.de
Etwas formales zu den Hyperlinks sowie zu den Zitaten auf dieser Homepage und zur Homepage selbst:
Die genannten Hyperlinks sind nur rein private Hinweise auf Homepageseiten, ohne kommerziellen Hintergrund. Alle Angaben bzgl. der Hyperlinks ohne Gewähr! Es wird nicht gehaftet für die Inhalte der Homepages zu denen die genannten Hyperlinks führen, ausdrückliche Distanzierung von den Inhalten der Homepages zu denen die genannten Hyperlinks führen; und das auch dann, wenn sich die Inhalte der per Hyperlink genannten Homepages ggf. eines Tages einmal ändern!
Das aussprechen einer Abmahung hat nicht ohne meine Einwilligung stattzufinden, d.h., wer sich veranlaßt glaubt eine Abmahnung einzuleiten, muß bitte bei dem Inhaber dieser Homepage unbedingt erst nachfragen ob dieser damit einverstanden ist.
Großzügig gewählte Keywords, Schlüsselwörter zur leichteren Auffindbarkeit:
Prügelstrafe Haue Senge Rohrstockerziehung billen pak ranzel pak slaag Rohrstockstrafe Rohrstockzucht Züchtigungsrecht Prügel Strenge strenge Erziehung Kinderstrafe Kinderstrafen Kinderbestrafung Kinderbestrafungen Kinderzucht Kinderzüchtigung Kinderzüchtigungen Kindererziehung Kindertröster Knabentröster Bubentröster Knabenerziehung Knabenzucht Erziehungsfibel Hintern Hinterteil Po Popo Podex Zitflak Achtertje Bottom Peitsche Zweep Eltern Elternhaus Schule Schulen Heim Heime Erziehungsanstalt Erziehungsanstalten Whip flog Flogging flag Flagellation Punishing Punishment spank zuechtigung gesaess spankings Corporal Punishment Germany England French Rietstok stokslaan fessee Stock Riemen Gürtel Rohrstock Bambusstock bamboo Cane Paddel Paddle switch rod to whip whipping Stock Züchtigung versohlen Hintern voll Gesäß Striemen Züchtigungsinstrument arsch voll Züchtigungen Zucht Erziehungsfläche povoll popovoll hinternvoll Lederpeitsche Siebenstriemer Gummiriemen Lederriemen Internatserziehung Internatszucht Zögling Zöglinge Reitpeitsche Reitgerte Striemer Gerte Martinet Spanking Strafriemen Peitsche Klopfpeitsche Riemenpeitsche Hiebe Striemen gestriemt Strafhose Flag Rute Birkenrute Zuchtrute Tawse Arsch Hinterteil Hintern Tracht.
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